Fragen zum letzten Leserbrief im Bürger-Echo zum PNH/ARH

Fragen zum letzten Leserbrief im Bürger-Echo zum PNH/ARH

„Philipp-Neri-Haus“

Bezugnehmend auf den Leserbrief zum PNH/ARH im letzten Bürger-Echo sind an uns mehrere Anfragen gestellt worden, die wir hier gerne beantworten:

Warum entscheidet die Politische Gemeinde im ersten Schritt über das Schicksal des PNH/ARH?

  • Im Vertrag, den die Politische Gemeinde 1981 mit der Kirchengemeinde geschlossen hat, verpflichtet sich die Kirchengemeinde das Rathaus (jetziges PNH) nur als Jugend- und Pfarrheim zu nutzen. Deshalb muss die jetzige politische Gemeinde, sprich unsere jetzigen gewählten Ratsmitglieder, die Kirchengemeinde aus dieser Vertragsklausel entlassen. Somit wird erst ein Verkauf des PNH und des dazugehörigen Grundstücks seitens der Kirchengemeinde an Dritte möglich.

Warum sprechen grundlegende Dinge gegen eine Altenwohnanlage auf dem Gelände des jetzigen Philipp-Neri-Haus (PNH)/Altes Rathaus (ARH)?

  • Wir sprechen hier ja von einer Altenwohnanlage und diese liegt dann an einer Landesstraße mit hohem Verkehrsaufkommen; außerdem ist es die Umleitungsstrecke für die Autobahn A1. Beim Bau der Altenwohnanlage in „Pastors Garten“ (Kurt-Schumacher-Str.) ist die ruhige Wohnlage gesichert und die Nähe zu Geschäften des täglichen Bedarfs besser gegeben.
  • Ist eine 8-10 Wohneinheiten große Altenwohnanlage plus einer Tagespflegeeinrichtung im jetzigen PNH/ARH überhaupt möglich, ohne das äußere Erscheinungsbild des Hauses zu verändern?

Welche Vorteile könnte eine Bebauung mit dem Pfarr- und Jugendheim sowie einer Altenwohnanlage auf dem Grundstück in „Pastors Garten“ haben?

  • Das mögliche gemeinsame Benutzen von Räumlichkeiten beider Häuser darf in Bezug auf die Unterhaltungskosten beider Einrichtungen nicht außer Acht gelassen werden.
  • Nach Auskunft kirchlicher Institutionen soll das jetzige Pfarrheim (PNH) zu groß sein und der Bedarf an Räumlichkeiten weiter rückläufig. Sollten wir da nicht zukunftsorientiert denken und eine nachbarschaftliche Bebauung in „Pastors Garten“ anstreben? Somit ist Vorsorge getroffen, dass das Pfarrheim später bei Bedarf teilweise auch für die Altenwohngemeinschaft genutzt werden kann.

Sollte die Kirchengemeinde sich jedoch für den Verbleib im jetzigen PNH/ARH entscheiden, wäre es sicherlich sinnvoll über eine zusätzliche Nutzung durch Dritte nachzudenken. Die Mieteinahmen aus der obigen Wohnung (separates Treppenhaus) und die Vermietung des gesamten Westflügels (separater Eingang) könnten in beträchtlichem Maß zur Kostenreduzierung beitragen.

Es gibt sicherlich noch diverse Möglichkeiten, um für alle Beteiligten ein zufriedenstellendes Ergebnis zu erreichen.

Unsere oberste Prämisse ist der Erhalt des Alten Hollager Rathauses in seiner jetzigen Form. Der Zuspruch durch viele Hollager Bürger gibt uns da Recht. Vielen Dank dafür.

Initiative für den Erhalt des Alten Hollager Rathauses

Maria Bertke, Wallenhorst

 

 

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