Muss das Philipp-Neri-Haus neuen Seniorenwohnungen weichen?

Muss das Philipp-Neri-Haus neuen Seniorenwohnungen weichen?

Muss das Philipp-Neri-Haus neuen Seniorenwohnungen weichen?

-Vorstand der Kirchengemeinde wünscht sich Pfarr- und Jugendheim in direkter Nähe der Kirche
-Großer Widerstand aus der Bevölkerung
-Kaufvertrag lässt keine andere Nutzung zu-
-Pfarrer Schöneich versichert: Noch ist nichts entschieden

Von dem aktuell als Gemeindehaus genutzten Philipp-Neri-Haus bis zur St. Josef-Kirche in Hollage sind es genau 198 Schritte, die ohne Hast in knapp zwei Minuten zu schaffen sind. Derzeit wird in dem Info-Kasten direkt vor der Kirche auf mehrere Veranstaltungen und Angebote der Kirchengemeinde St. Josef hingewiesen. Das ehemalige Hollager Rathaus ist seit mehr als 20 Jahren ein beliebter Treffpunkt für Vereine und Verbände sowie als Jugendtreff.

Genau das könnte schon bald Vergangenheit sein. „Im Kirchenvorstand gibt es den Wunsch, das Pfarr- und Jugendheim an einem anderen Standort neu zu bauen, der näher an der Kirche liegt», berichtet Pfarrer Dietmar Schöneich auf Nachfrage des Bürger-Echos. Zugleich gebe es Überlegungen, dass anstelle des Philipp-Neri-Hauses künftig Platz für ambulant betreute Senioren-Wohngemeinschaften geschaffen wird. „Ob sich für das jetzige Philipp-Neri-Haus in einer möglichen zukünftigen Nutzung ein An-, Um- oder Neubau anbietet, ist zur Zeit noch nicht abschließend entschieden», ist einem Schreiben des Kirchenvorstands zu entnehmen.

„Über einen Abriss ist überhaupt noch nicht gesprochen worden», ergänzt Pfarrer Dietmar Schöneich. Aktuell müsse zunächst die Frage geklärt werden, ob sich das Generalvikariat für die vom Kirchenvorstand gewünschten Neubauten ausspricht und auch einen finanziellen Zuschuss gewährt.

Erst wenn es dort grünes Licht gibt, sei es an der Zeit, über die Zukunft des Philipp-Neri-Hauses nachzudenken. Sicher ist für den Kirchenvorstand, dass der Erhalt des Philipp-Neri-Hauses mit erheblichen Kosten verbunden wäre. Allein für die Einhaltung bzw. Umsetzung der geltenden Brandschutzbestimmungen rechnet man mit Kosten in sechsstelliger Höhe. Dazu kämen Umbau- und Renovierungsarbeiten, die unter anderem für die energetische Sanierung und für die Herstellung der Barrierefreiheit erforderlich wären.

Die Zustimmung der Gemeindeverwaltung zu den Plänen hat Bürgermeister Otto Steinkamp in einer öffentlichen Veranstaltung der Kolpingsfamilie Hollage signalisiert. Dessen ungeachtet stehen einer anderen Nutzung oder eines Abrisses des Philipp-Neri-Hauses hohe Hürden entgegen. Neben großen Widerstand aus der Bevölkerung (siehe auch nachfolgendes Interview) ist hier ein Blick auf den am 21. September 1995 zwischen der Gemeinde Wallenhorst als Verkäufer und der Kirchengemeinde als Käufer abgeschlossenen Kaufvertrags aufschlussreich. Dort heißt es wörtlich:

… „Die Katholische Kirchengemeinde St. Josef ist verpflichtet, das auf dem erworbenen Grundstück befindliche Gebäude nur als Pfarr- und Jugendheim zu verwenden. Für den Fall, dass sie dieser Verpflichtung nicht nachkommt, ist die Gemeinde Wallenhorst berechtigt, die Rückauflassung des Grundstücks auf sich zu verlangen»…

Eine Aufgabe des Philipp-Neri-Hauses wäre also ohne Zustimmung des Gemeinderates nicht möglich, wie mehrere vom Bürger-Echo dazu befragte Juristen betonen. Dazu kommt, dass das ehemalige Hollager Rathaus möglicherweise bald zu einem schützenswerten Baudenkmal erklärt wird. „Ja, es ist ein entsprechender Antrag bei uns eingegangen, der derzeit von uns geprüft wird», betont Referatsleiterin Wiebke Dreeßen vom Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege in Oldenburg. Sie habe sich das Gebäude bereits vor Ort in Hollage angeschaut. Derzeit gebe es aber noch keine Tendenz, wie die Entscheidung ausfallen wird. Auch wie lange die Denkmalschutzbehörde dafür braucht, könne sie noch nicht sagen. Sie und ihre Mitarbeiter seien zeitlich stark beansprucht, so dass derzeit nicht absehbar ist, ob die Prüfung noch in diesem Jahr abgeschlossen werden kann. Sicher sei derzeit nur Eines, betont die Referatsleiterin: „So lange der Antrag auf Denkmalschutz von uns geprüft wird, darf an dem Gebäude baulich nichts Wesentliches verändert werden.»   (H.)

(Quelle: BürgerEcho v. 28.02.2018)

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