Offener Brief – Kein Abriss des „Philipp-Neri-Hauses/Altes Rathaus»!

Offener Brief – Kein Abriss des „Philipp-Neri-Hauses/Altes Rathaus»!

Franz-Josef Landwehr                                                                  Wallenhorst, 20.1.2018

Wiesenstraße 3
49134 Wallenhorst

Offener Brief,

betreffend den beabsichtigten Abriss des „Philipp-Neri-Hauses/Altes Rathaus» in Hollage zwecks Neuerrichtung einer Altenwohnanlage mit Tagespflege: Kein Abriss des „Philipp-Neri-Hauses/Altes Rathaus»!

An: Herrn Generalvikar Theo Paul, Herrn Pfarrer Dietmar Schöneich, Herrn Bürgermeister Otto Steinkamp

Sehr geehrte Herren,

wie mittlerweile bekannt ist, plant das Generalvikariat mit Zustimmung des zuständigen Herrn Pfarrer und des Bürgermeisters den Abriss des kircheneigenen „Philipp-Neri-Hauses/Altes Rathaus» in Hollage, um das so freiwerdende Grundstück für die Neuerrichtung einer Altenwohnanlage mit Tagespflege zu nutzen. Gleichzeitig ist als Ersatz für das „PNH» ein Jugend- und Pfarrheim in „Pfarrers Garten» geplant. Während mit der Erweiterung des vorhanden Seniorenheimes an der Bergstraße um altersgerechte Wohnungen mit angegliederter Tagespflege wohl einem gemeindlichen Bedürfnis entsprochen wird, welches zu bejahen und unterstützen ist, erscheint der angedachte Abriss des „Philipp-Neri-Hauses/Altes Rathaus» als nicht wirklich durchdachter Vorschlag. Und zwar aus vielen Gründen, von denen folgende genannt seien:

Die Lage

Das Grundstück Hollager Straße 127 liegt an der stark frequentierten Landesstraße L109, die zudem als Bedarfsumleitung für die Autobahn A1 dient. Während ein Geschäft, eine Praxis, ein Büro usw. und auch die heutige Nutzung des Gebäudes von dieser guten Verkehrsanbindung sehr wohl profitiert, da hier die Erreichbarkeit und nicht der herrschende Geräuschpegel von erster Bedeutung ist, verkehrt sich die Sachlage im Hinblick auf das beabsichtigte Projekt. Einer Altenwohnanlage mit Tagespflege wird doch allgemein ein erhöhter Ruhebedarf zuerkannt, was Privatinvestoren im Rahmen ihres maximalen Gewinninteresses möglicherweise nicht so interessiert, was jedoch für eine Einrichtung der Caritas von Bedeutung sein muss. Da es allein unter diesem Aspekt echte Alternativen zum Grundstück Hollager Straße 127 gibt, etwa „Pfarrers Garten» oder Möglichkeiten im Bereich Altenheim Bergstraße, genügt bereits dieser Punkt als Argument gegen das angedachte Projekt. Dabei ist die Frage der bisher ausreichenden Anzahl von Parkplätzen noch gar nicht einmal bedacht.

Die Kosten und das liebe Geld

Als einer der Hauptgründe für den Abriss des „Philipp-Neri-Hauses/Altes Rathaus» wird die Höhe der laufenden Unterhaltskosten genannt. Gleichzeitig wird behauptet, dass der Verkauf des Grundstückes die finanzielle Basis für den Neubau eines Jugendheimes/Gemeindehauses darstellt. Stimmt das?

Die jährlichen Unterhaltskosten für das „PNH» in Höhe von ca. 20.000,-€ bewegen sich absolut im Rahmen des Üblichen für ein Gebäude dieser Größenordnung. Wenn die Finanzierung trotzdem knapp wird, dann eben nicht, weil das Haus zu groß ist, sondern weil etwa mögliche Kostenbeiträge durch Wohnungsvermietung nicht generiert werden und – weil Hollage im Rahmen der innerkirchlichen Finanzzuweisung eindeutig diskriminiert wird. Knapp 5000 Gemeindemitglieder in St. Josef bringen dem Bistum im statistischen Mittel bei derzeitiger Einnahmelage etwa 1,25 Mio.€ Kirchensteuer, gleichzeitig erhält Hollage nur etwa die Hälfte der Zuweisungen wie Rulle oder Wallenhorst, weil in Hollage der Kirchbau deutlich kleiner ist. D.h., mehr zahlende Mitglieder bekommen weniger finanziellen Rückfluss! Das mag man wie immer begründen, gerecht ist das jedenfalls nicht und ein Stück weit sägt Kirche an dem Ast, auf dem sie in Hollage sitzt.

Zu glauben, man mache ein gutes Geschäft durch Verkauf des „Familiensilbers», so kann man das „PNH» ja durchaus bezeichnen, erweist sich bei näherer Betrachtung als reine Steuerverschwendung, d.h. als finanzieller Flop auf Kosten des kirchlichen wie gemeindlichen Steuerzahlers.

Der Grundstückwert des „PNH» dürfte derzeit 400.000,-€ betragen. Da die Kosten für ein abzureißendes Gebäude üblicherweise vom Grundstückpreis abgezogen werden, bleiben 200.000,-€, bestenfalls 250.000,-€ über; günstiger wird der Abriss nicht werden. Ein Abriss bedeutet also eine effektive Wertminderung des Grundstückes. Ein Neubau des „PNH» mit vergleichbaren Standards und in vergleichbarer Qualität, man denke nur an den unverzichtbaren „Philipp-Neri-Saal», wird kaum unter 1 Mio.€ zu haben sein. Ohne jegliche Not sollen hier also mindestens 750.000,-€ ausgegeben werden, die völlig unnötig sind, die dazu verschwendet werden, ein gewachsenes Ortsbild zu zerstören ebenso wie ein als durchaus kulturhistorisch zu bezeichnendes Gebäude mit bester Bausubstanz! Hat man bei „Kirchens» wirklich keine bessere Verwendung für diese nun wirklich nicht unerhebliche Summe? Und ist sich der Bürgermeister darüber im Klaren, dass die Förderrichtlinien der politischen Gemeinde einen Anteil aus dem Gemeindesäckel erforderlich machen, der schnell bei 300.00,-€ liegen kann? Diese Summe würde zwar den kirchlichen Anteil verringern, nicht aber die Gesamtkosten.

Vertragliche Regelungen

Im Kaufvertrag von 1981 hat sich die Kirchengemeinde St. Josef verpflichtet, das Grundstück samt aufstehendem Gebäude nur als Pfarr- und Jugendheim zu erwerben. Andernfalls kann die politische Gemeinde als Verkäufer die Rückauflassung des Grundstückes verlangen! Und zwar zum damaligen Preis von 300.00,- Deutsche Mark, entsprechend ca. 155.000,-€. So wurde also die Nutzung des „Philipp-Neri-Hauses/Altes Rathaus» als Rendite- bzw. Anlageobjekt von vornherein ganz ausdrücklich ausgeschlossen. Hingegen war den damals Verantwortlichen gemeinsam daran gelegen, dieses Haus als Gemeingut für öffentliche Zwecke zu erhalten.

Fazit

Sollten die Gremien der Kirchengemeinde St. Josef unter Leitung von Pfarrer Schöneich wirklich zu der Auffassung gelangen, dass das „Philipp-Neri-Haus/Altes Rathaus» für die vereinbarte Nutzung nicht mehr genügt, (was von dieser Stelle mit Nachdruck zurückgewiesen wird), kann die Gemeinde Wallenhorst nur von ihrem Rückkaufsrecht zu den vereinbarten Konditionen Gebrauch machen, um das dann nur noch „Alte Rathaus» in der bestehenden Form einer anderen Nutzung zuzuführen. Dass es dafür eine Vielzahl von Möglichkeiten gibt, steht außer Frage.

Mit freundlichen Grüßen

Franz-Josef Landwehr

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